
Das Schiff oder das Schiffsbauwerk muss während der gesamten Dauer der Beleihung zumind. in Höhe des aktuellen Marktwert s entspr. den Geschäftsbedingungen der Pfandbriefbank versichert sein. Der Versicherer muss sich verpflichtet haben, der Pfandbriefbank gegenüber Einwendungen auf Grund des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen u......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/versicherungspflicht-bei-schiffspf
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